Veranstaltung: | Landesschüler*innenparlament |
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Antragsteller*in: | KGSE Elmshorn |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.03.2025, 11:47 |
A2: Pädagogische Freiheit statt pauschales Handyverbot
Antragstext
Die Landesschüler*innenvertretung der Gemeinschaftsschulen spricht sich gegen
ein pauschales Handyverbot an Schulen aus und setzt sich stattdessen für die
pädagogische Freiheit der Schulen ein, eigene Konzepte zur Nutzung digitaler
Endgeräte zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund fordert die Landesschüler*innenvertretung:
• Die Entscheidung über die Nutzung von Handys und anderen digitalen Endgeräten
im Schulalltag soll den Schulen selbst überlassen werden.
• Schulen sollen die Möglichkeit haben, Konzepte zu erarbeiten, die sowohl die
pädagogischen Chancen als auch mögliche Herausforderungen der Handynutzung
berücksichtigen.
• Dabei sollen insbesondere Aspekte der Medienkompetenz, des Datenschutzes sowie
der sozialen Interaktion in den schulischen Alltag integriert werden.
• Jegliche gesetzlichen Vorgaben oder Verordnungen, die ein generelles
Handyverbot an Schulen vorschreiben, sollen abgelehnt werden.
Begründung
Die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft macht eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Nutzung digitaler Medien an Schulen notwendig. Ein pauschales Handyverbot ignoriert die Potenziale digitaler Geräte für den Unterricht und die Entwicklung von Medienkompetenz.
Studien zeigen, dass Smartphones sinnvoll in den Unterricht integriert werden können, etwa zur Recherche, für digitale Lernplattformen oder zur Förderung eigenverantwortlichen Lernens. Gleichzeitig können problematische Nutzungsformen, wie Ablenkung oder Cybermobbing, durch gezielte pädagogische Konzepte und klare Regelungen innerhalb der Schulen minimiert werden.
Eine einheitliche Verbotsregelung nimmt den Schulen die Möglichkeit, flexibel auf ihre spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse einzugehen. Gerade in der Oberstufe, in Ganztagsschulen oder bei der Vorbereitung auf die digitale Berufswelt ist ein reflektierter Umgang mit Smartphones essenziell.
Daher setzt sich die Landesschüler*innenvertretung für einen schulischen Gestaltungsfreiraum ein, der es jeder Schule ermöglicht, ein eigenes, pädagogisch sinnvolles Konzept für den Umgang mit Handys zu entwickeln.