Veranstaltung: | Landesschüler*innenparlament |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.03.2025, 12:48 |
Geschäftsordnung der LSV GemS SH
Satzungstext
Das Landesschülerparlament (nachfolgend LSP abgekürzt) wählt,aus der Mitte des
Landesvorstandes, ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus der/dem Präsident*in,
und zwei gleichberechtigten Stellvertreter*innen, das heißt einem/r
Protokollant*in und einem/r technischen Assistent*in. Zusätzlich wählt dasLSP,
aus der Mitte des Landesvorstandes, eine/n Stellvertreter*in für das Präsidium.
Der/die technische Assistent*in ist für die Führung der Redner*innenlisten,
Ermittlung der Abstimmungs ergebnisse, etc. zuständig. Gewählt ist, wer die
einfache Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigen kann.
Die Wahl des/der Präsident*inerfolgt, sofern kein GO-Antrag dem entgegensteht,
ohne Aussprache. Der/Die Präsident*in, oder im Verhinderungsfall der/diejenige
seiner Stellvertreter*innen, der/die nicht das Amt des/der Protokollant*in
ausübt, leitet das LSP nach Satzung und Geschäftsordnung. In Zweifelsfällen über
Satzung und Geschäftsordnung entscheidet der/die Präsident*in, in
grundsätzlichen Fragen entscheidet das Präsidium.
Ein Antrag auf Überprüfung der Beschlussfähigkeit kann jederzeit gestellt
werden. Die Überprüfung der selben wird nach Abschluss aller laufenden Anträge
zur Sache und nach Abschluss der Sache überprüft. Ist sie nicht mehr gegeben,
ist die Sitzung sofort beendet. Durch eine erneute Feststellung der
Beschlussfähigkeit, ist eine Wiedereröffnung der Sitzung im geladenen Zeitraum
möglich.
3. Dem Landesvorstand, Landesverbindungslehrerkraft sowie dem/der/den Stellen
den eines Antrags während der Beratung des selben kann auf Antrag jederzeit
außerhalb der Reihe das Wort erteilt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen
zur Förderung der Diskussion notwendig ist. Die Entscheidung trifft das
Präsidium.
Das Wort zur Geschäftsordnung wird außer der Reihe erteilt. Die Äußerungen
dürfen sich nicht auf die Sache beziehen und nicht länger als 1 Minute sein. Ein
Geschäftsordnungsantrag muss dem Präsidium durch Heben beider Hände kenntlich
gemacht werden. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist nach Anhörung von
höchstens einer Für-und Gegenrede abzustimmen. Zur Annahme ist eine einfache
Mehrheit notwendig.
a. Die Antragsberatung beginnt mit der ersten Lesung. In erster Lesung wird der
Antrag in seiner Ursprungsform verlesen. Anschließend werden Fragen zur Sache
von den Antragsteller*innen beantwortet. Das Präsidium kann des weiteren alle
bereits vorliegenden Änderungsanträge verlesen. Anschließend überweist die/der
Präsident*in den Antrag in die 2. Lesung.
a. In der zweitenLesung findet auf Antrag einer/eines Delegierten eine
Generaldebatte über den Antrag sowie die gestellten Änderungsanträge statt. Nach
Beendigung der Generaldebatte können keine Änderungsanträge mehr eingereicht
werden. Vor Ende der zweiten Lesung werden die Änderungsanträge nacheinander
bzw. bei weiterführenden optional oder sich widersprechenden Änderungsanträgen
zur gleichen Sachfrage gegeneinander abgestimmt. Nach Abschluss der zweiten
Lesung überweist die/der Präsident*in den Antrag in die dritte Lesung.
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