| Veranstaltung: | Landesschüler*innenparlament der Gemeinschaftsschulen |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 14.11.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Klausuren auf digitalen Endgeräten
Beschlusstext
Das Landesschüler*innenparlament möge beschließen, dass wir uns bei den
zuständigen politischen und schulischen Gremien des Landes für die Einführung
der freiwilligen Durchführung von Klausuren und Prüfungsleistungen auf digitalen
Endgeräten ab der gymnasialen Oberstufe einsetzen.
Diese Einführung muss zwingend an die Einhaltung folgender technischer und
datenschutzrechtlicher Standards geknüpft sein:
I. Technische Absicherung (Integrität der Prüfung)
Die digitalen Endgeräte müssen während der Prüfung mithilfe einer geeigneten
Management-Software wie Apple Classroom oder einer funktional gleichwertigen
Lösung kontrolliert werden. Die Software muss dabei folgende Funktionen
gewährleisten:
Individuelle App-Beschränkung: Die Lehrkraft muss in der Lage sein, den
Zugriff auf alle nicht-prüfungserheblichen Anwendungen und Funktionen
(z.B. Browser, Kommunikations-Apps, Notizen, Kamera) individuell pro Gerät
zu sperren und die Nutzung auf die spezifisch für die Klausur zugelassene
Software zu beschränken.
Transparente Aufsicht: Die Software muss der Lehrkraft die Einsicht in die
aktuell genutzte Applikation und eine Benachrichtigung beim Versuch eines
App-Wechsels ermöglichen, um eine effektive Aufsicht während der
Prüfungszeit zu gewährleisten.
II. Datenschutz und Nutzungsbeschränkung (Privatsphäre der
Schüler*innen)
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre der Schüler*innen
gelten folgende verbindliche Auflagen für die Nutzung der Kontrollsoftware:
Strikte Zeitliche Begrenzung: Die Lehrkraft darf die Kontrollsoftware
(Apple Classroom oder Äquivalent) ausschließlich für die Dauer der
offiziellen Klausurzeit aktivieren und nutzen.
Keine Nutzung außerhalb der Prüfung: Eine Nutzung der Überwachungs- und
Steuerungsfunktionen der Software durch Lehrkräfte außerhalb des klar
definierten Zeitfensters der Prüfung ist ausdrücklich untersagt. Die
Schüler*innen müssen jederzeit die Gewissheit haben, dass ihr Gerät
außerhalb von Prüfungen privat ist.
